Honorar des Bausachverständigen

Christian Faßbender – Sie benötigen einen Sachverständigen? Ich berate Sie gerne!

Gutachtenerstellung für Kommunen, Gerichte,Unternehmen und Privatpersonen

Neben der Heranziehung durch Gerichte werde ich als Sachverständiger regelmäßig von Kommunen, weiteren öffentlichen Trägern,  Unternehmen und Privatleuten beauftragt. Die Kosten für ein schriftliches Gutachten sind, je nach Umfang und Aufwand, unterschiedlich hoch und beginnen bei ca. 1.200,00 Euro.

Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich konsequent firmen- und produktneutral sowie in der Regel auf Honorarbasis. Die Beurteilung der Sachverhalte und die Feststellung von Umfang und Ursache unterschiedlicher Baumängel und Bauschäden erfolgt unabhängig, weisungsfrei sowie auf Grundlage der besonderen Sachkunde und Erfahrung. Im Gutachten wird dieses nachvollziehbar in Wort und Schrift dargestellt. Beratungen zu Bau- oder Sanierungsmaßnahmen erfolgen grundsätzlich unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Die Kosten für ein Gutachten über Bauschäden oder Baumängel sind sehr individuell und hängen von der zu erbringenden Leistung ab. Pauschale Aussagen über die Kosten lassen sich in der Regel ohne vorherigen Ortstermin nicht erstellen. So lässt sich aus der Ferne lässt nicht einzuschätzen, ob überhaupt Mängel vorliegen und wenn ja, wie viele es sind oder wie komplex deren Untersuchung ist.

Grundsätzlicher Richtwert: Der Preis für ein kleines Gutachten über einen Bauschaden oder Baumangel beginnt in der Regel bei etwa 1.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Sind mehrere Schäden oder Mängel vorhanden oder handelt es sich um ein sehr komplexes Schadensthema, kann ein Gutachten allerdings auch deutlich teurer werden. Vor der Durchführung einer Begutachtung wird der für die Aufwandsberechnung maßgebliche Stundensatz sowie die Kosten für Nebenleistungen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und mit gewerblichen Auftraggebern vereinbart. Der Endpreis bei Kunden die Verbraucher sind wird entsprechend bekannt gegeben, aber richtet sich nach den entsprechenden Honorartabellen.

Vergütung und Ablauf: Beauftragung als Bausachverständiger:

  1. Die Vergütung eines Bausachverständigen erfolgt bei außergerichtlicher Tätigkeit auf Grundlage einer Berechnung nach Aufwand. Die Kostenschätzung und die Möglichkeit einer Kostenkontrolle erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Vorgespräch.
  1. Anschließend erhalten Sie von mir einen Vertrag zur Beauftragung von Sachverständigenleistungen. In diesem Dokument sind nochmals alle Preise aufgelistet.
  1. Erst nachdem Sie mir den Sachverständigenvertrag unterschrieben zurückgeschickt haben, beginne ich mit meiner Arbeit. Zur Erstellung eines schriftlichen Gutachtens erfolgt im weiteren Verlauf eine Ortsbesichtigung mit der Untersuchung und der Dokumentation des Schadens.
 
Bausachverständiger Köln Baugutachter NRW - Baugutachten
Von der Handwerkskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOSCERT) - Bausachverständiger Köln Baugutachter NRW
Christian Faßbender – Sachverständiger für Bauwerksabdichtungen (TÜV) - Feuchte Keller

Erstberatung: Mein persönliches Angebot für Sie

Alternativ zu einer Begutachtung, biete ich Ihnen in den Stadtgebieten Köln, Bonn und Düsseldorf sowie im Rhein-Sieg-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen-Kreis das Angebot einer Erstberatung an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 420 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Gerne teile ich Ihnen auf Nachfrage unverbindlich die Kosten für abweichende Standorte mit.

Die Erstberatung beinhaltet einen Ortstermin an Ihrem Objekt mit einer Dauer von einer Stunde sowie die Kosten für die An- und Abfahrt. Sollte der Ortstermin länger dauern oder wird zusätzlich ein Beratungsbericht benötigt, wird dieser Zeitaufwand nach einem vorher vereinbartem Honorarsatz abgerechnet.

Im Rahmen einer Erstberatung können Beispielsweise folgende Dienstleitungen erbracht werden:

  • Erste Einschätzung des Umfangs und der Ursachen vom Feuchte- und Wasserschäden oder einem Schimmelbefall.
  • Kalkulation von größeren Gutachten, Fachplanungen.
  • Hauskaufberatungen, zum Beispiel vor dem Erwerb einer Immobilie.

Erste Einschätzungen zur Ursache und Umfang verschiedener Arten von Schäden an Gebäuden

weitere Informationen unter:

    • Flach- und Steildächer:
      • Ist das alte Steildach oder Flachdach unter objektiver Betrachtung noch Funktionstauglich oder sollte es ausgetauscht werden?
      • Entsprechen die kürzlich durchgeführten Dachdeckerarbeiten den einschlägigen handwerklichen Regeln?
      • Erfahren sie hier mehr über die Leistungen zu: Steil- und Flachdächern.
    • Schimmelpilze und Bakterien / Wasserschäden:
      • Ist der vom Mieter o. Vermieter gerügte Schimmelpilzbefall auf nicht ausreichendes Lüften zurückzuführen?
      • Welche Maßnahmen sind zur Instandsetzung und zur Vorbeugung eines erneuten Befalls sinnvoll?
      • Erfahren sie hier mehr über die Leistungen zu: Schimmelschäden.
    • Feuchte- und Wasserschäden:
      • Was sind die Ursachen des Feuchte- und Wasserschadens und welchen Umfang hat dieser?
      • Ist die Ursache des Feuchte- und Wasserschadens nach der Instandsetzung vollständig behoben?
      • Erfahren sie hier mehr über die Leistungen zu: Wasserschäden.
    • Bauwerksabdichtungenfeuchte Keller:
      • ​Welche Maßnahmen sind bei unserem Keller notwendig und insbesondere unter wirtschaftlichkeits Aspekten sinnvoll?
      • Was ist die Ursache der hohen Feuchtigkeit und oder des Schimmelbefalls in unserem Keller?
      • Erfahren sie hier über über die Leistungen zu: Kellerschäden
    • Schäden an Holzbauten und Fachwerk:
      • Was sind die Ursachen der Holzschäden und welchen Umfang haben diese?
      • Welche Maßnahmen sind zur Instandsetzung eines Schadens sinnvoll?
      • Erfahren sie hier mehr über die Leistungen zu: Holzschäden.
    • Fenster:
      • Kann in der Fensterfuge ein schädigender Tauwasserausfall stattfinden und was sind bauphysikalisch sichere Konstruktionen?
      • Erfahren sie hier mehr über die Leistungen zu: Schäden an Fenstern.

Wichtig: Die Erfahrung zeigt, dass die Informationen, die Sie während einer Erstberatung erhalten, für die Beantwortung vieler Fragen oder die Bildung einer fundierten Einschätzung ausreichen.

Haben Sie weitere Fragen zum Honorar des Gutachters und Sachverständigen? Dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne.

Sie benötigen einen Bausachverständigen?

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen? Sie erreichen mich über folgende Wege:

Düsseldorf: 0211 – 93 67 24 50

Erkrather Str. 401 in 40231 Düsseldorf

Much: 02245 – 91 55 164

Bennrath 40a in 53804 Much

Köln: 0221 – 340 29 380

Rothehausstr. 2a in Köln 50823

Telefonisch Erreichbar:
Mo – Fr: 8.00 – 18.00 Uhr, samstags und sonntags geschlossen

Ortstermine: 24/7
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

….rufen sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

E-Mail: info@gutachten-nrw.com

Christian Faßbender – Sachverständiger für Bauwerksabdichtungen (TÜV) - Feuchte Keller

Von der Handwerkskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk

Christian Faßbender – von der Handwerkskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk, Schwerpunkte: Bauwerksabdichtung sowie Schimmelpilzerkennung, -bewertung, und -sanierung.